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Für Ihre User. Und Ihre Bilanz.
Digitale Barrierefreiheit bietet Menschen mit Seh-, Bewegungs- und kognitiven Beeinträchtigungen Zugang zu digitalen Medien, sorgt so für eine größere Anzahl an Nutzenden und damit für erhöhte Reichweiten.
Ist Ihr digitales Angebot schon barrierefrei?
Wir helfen Ihnen gerne.
a11y design GmbH
Ihr Spezialisten-Team für digitale Barrierefreiheit.
Ein Klick zu mehr Barrierefreiheit.
a11y design sorgt bereits für Barrierefreiheit bei:
Leistungen
kann sich niemand leisten.
Unseren Service dagegen alle.
a11y design analysiert, konzipiert, programmiert und implementiert die passenden Lösungen für Ihre Barrierefreiheit. Individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Und das macht sich bezahlt – für Sie und Ihre Kundschaft.
Über uns
von a11y design?
Eine Sorge weniger.
Personen zu finden, die nur theoretisch wissen, wie‘s geht reicht nicht. Wir bieten unserer Kundschaft das nötige Know-how, um die erforderlichen Schritte in Richtung Barrierefreiheit auch in die Praxis umzusetzen. Keine Sorge.
Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit
Es ist ein Must-have.
Barrierefreiheit ist in einigen Bereichen der digitalen Welt bereits gesetzlich vorgeschrieben. Und in Zukunft werden es voraussichtlich noch mehr.
Eine öffentliche Einrichtung oder künftig auch ein Unternehmen, das diese Anforderungen nicht erfüllt, kann Klagen riskieren. Als qualifizierter Service-Partner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt gesetzlich, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, Apps und elektronischen Dokumenten gestellt werden.
Die BITV 2.0 trägt dazu bei, eine inklusive und barrierefreie digitale Umwelt für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Als qualifizierter Servicepartner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Prüfung auf Barrierefreiheit nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist die einheitliche Gestaltung barrierefreier Angebote auf dem europäischen Markt. Dies betrifft zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Personenbeförderung, Bankwesen und Handel, aber auch Produkte wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsgeräte und E-Book-Reader. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 und für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden. Denken Sie frühzeitig an die Barrierefreiheit Ihrer Dienstleistungen und Produkte und beginnen Sie jetzt – a11y design berät und unterstützt Sie auf diesem Weg.
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